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Exportbestimmungen |
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Euroblock Palettenklötze gelten als so genanntes Nichtholz.
Das Beispiel für die so genannte Nichtholzerklärung finden sie hier:
Nichtholzerklärung |
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Nach Auskunft des Pflanzenschutzdienstes bestehen derzeit für folgende Länder
Einfuhrbestimmungen
für Packmittel und Paletten aus Holz: |
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Für andere Staaten sind keine Bestimmungen bekannt.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie über Ihren Packmittellieferanten bzw. Verpacker. |
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